Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Mitglieder der Bezirksversammlung, liebe Bürger!
Selbstverständlich muss nach dem Wegfall der unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen sofort wieder die Präsenz für die öffentlichen Plandiskussionen Einzug halten.
Ohne Frage hat jeder Bürger jederzeit während des gesamten Bebauungs-Planverfahrens die Möglichkeit, Eingaben zu machen und Stellungnahmen abzugeben. Das geht mündlich zur Niederschrift, per Post oder per Mail.
Die Verwaltung hat alle Stellungnahmen jederzeit im Rahmen von Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Fehler in der Öffentlichkeitsbeteiligung sind beachtlich und können in einem Normenkontrollverfahren gerügt werden.
Deswegen ist die öffentliche Auslegung essenziell.
Die Auslegung ist öffentlich, wenn die ausgelegten Unterlagen von jedermann in Augenschein genommen und studiert werden können. Eine Auslegung ist nicht mehr öffentlich, wenn der Auslegungsort (auch das Internet) nicht mehr von jedermann zur Einsichtnahme betreten werden kann.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat nicht nur eine Informationsfunktion, sondern wirkt sich auch auf die Rechtsstaatlichkeit aus. Alle Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Interessen und Rechte frühzeitig geltend zu machen.
In der öffentlichen Plandiskussion ist der Dialog zwischen Verwaltung, Planer und Bürgern die entscheidende Voraussetzung, welche durch das Baurecht gefordert wird!
Und: JA! Willkommen im 21. Jahrhundert!
Die Digitalisierung findet zum Glück auch schon bei den Bebauungs-Planverfahren statt.
Hier möchten wir auch keinen Rück- sondern Fortschritt! Insofern muss und soll die digitale Beteiligung vorangetrieben werden.
Gefährlich wird es für die Rechtssicherheit, die Transparenz und die Glaubwürdigkeit erst, wenn im beschleunigten Verfahren mit der Innenentwicklung gearbeitet wird. Dann kann nämlich auf die Öffentliche Plandiskussion verzichtet werden. Das kommt bei der gegenwärtigen Bauwut des Senats gerne einmal öfter vor.
Wir wünschen uns Bürokratieabbau und zügige Bebauungs-Planverfahren. Aber das darf auf keinen Fall auf Kosten der Bürgerbeteiligung erfolgen.
Noch infamer wird es, wenn Bürgerbeteiligungen behördlicherseits im Keim erstickt werden. Wenn Bürgerinitiativen (Beispiele: „Steilshoop 11 & 12“ oder „Bramfeld 70„) derartig hart vom Senat im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ausgebremst werden.
Wir stimmen dem Antrag zu, weil es im Grunde genommen eine Selbstverständlichkeit ist
- Rückkehr zu frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen und öffentlichen Plandiskussionen in Präsenz
- Weiterentwicklung der digitalen Bauleitplanung und
- Sorgsame Auswertung der öffentlichen Plandiskussionen in unseren Stadtentwicklungs-, Bau- und Planungsausschüssen.
Vielen Dank