Die Koalition aus SPD und Grünen will Hygieneartikel für die Periode an Schulen, Ämtern und anderen öffentlich zugänglichen Gebäuden kostenlos auslegen. Für jede Frau; unabhängig vom Wohnort, Einkommen oder grundsätzlicher Bedürftigkeit. Begründet wird dies mit der (vermeintlich ungerechten) finanziellen Mehrbelastung der Betroffenen oder dass sich Menschen mit geringem Einkommen diese Artikel gar überhaupt nicht leisten könnten.
Das sehen wir entschieden anders.
Auch wir sind dafür, dass Menstruationsprodukte nicht länger mit dem erhöhten Mehrwertsteuersatz belegt werden. Gegen eine bedingungslos-kostenlose Abgabe sprechen wir uns aber deutlich aus. Die Hygieneartikel sollen in Schulen, Hochschulen, an Bahnhöfen, Jugendzentren oder Ämtern kostenlos ausliegen und damit öffentlich zugänglich sein.
Da sehen wir mehrere Problemstellen:
- Wir waren alle einmal jung! Kinder bzw. Jugendliche in der Pubertät werden die frei zur Verfügung stehenden Präparate aus der „Süßigkeiten Schale“ im Jugendzentrum sicher stets seiner eigentlichen Bestimmung zuführen; und – in ihrer Reife – nicht etwa Schabernack damit treiben. (Ironie aus)
- Öffentliche Einrichtungen haben feste Öffnungszeiten! Ihr lokales Bezirksamt bittet Sie daher ihre Menstruation dementsprechend anzupassen. (Ironie aus)
- Wieso sollen – theoretisch – die Wandsbeker Steuerzahler nun Hygieneartikel der wohlhabenden Managerin aus Eppendorf mitbezahlen?
- Welche Frau fährt allen Ernstes am Tag X in die nächste Behörde anstelle des häufig näherliegenden Supermarktes?
Des Weiteren sollen die Artikel zentral beschafft werden. Hier ist mit einem hohen Kostenanteil zu rechnen, der sich auf ein Mehrfaches des Wertes des einzelnen Artikels belaufen wird (siehe Beschaffung von kostenlosen FFP2-Masken für Bedürftige auf Bundesebene).
Fazit:
Ja! Hygieneartikel können für gewisse Personengruppen durchaus als Luxusartikel gelten (Obdachlose, Leistungsempfänger etc.).
Man könnte verschiedene Lösungsansätze diskutieren (Anpassung des Anteils für Hygieneartikel im Regelsatz von Hartz IV, Übernahme durch Krankenkassen bei Unterschreitung eines gewissen Einkommens usw.). Aber eine steuerfinanzierte Vergabe – in nur einem von sieben Bezirken, unabhängig vom Wohnort und unabhängig von der Bedürftigkeit ist definitiv keine gerechte Lösung!