Der Hamburger Senat hat sich mit der Wohnungswirtschaft auf eine Verlängerung des Bündnisses fürs Wohnen geeinigt. So weit, so gut. Die Details der Vereinbarung haben es allerdings in sich.
So soll der Wohnungswirtschaft eine sogenannte Rechtssicherheit zugestanden worden sein. Was bedeutet das im Einzelnen? Dazu muss ein wenig ausgeholt werden.
Derzeit werden Bebauungspläne und größere Bauvorhaben der Bauträger in dem Planungsausschuss der Bezirke mit den Parteien, den Bürgern, der Verwaltung und dem Bauträger besprochen. Dabei können alle Beteiligten Wünsche äußern und Änderungen vorschlagen, die dann – solange sie zulässig (von der Hamburger Bauordnung gedeckt) sind – von der Politik als Auftrag zur Umsetzung an die Verwaltung und den Bauherren weitergegeben werden. Bis zum endgültigen Bescheid können sich auf diese und andere Weise, Bürger und Parteien an der Ausgestaltung der Bebauung beteiligen. Dieses Prozedere stellt einen der wichtigsten Bestandteile der Hamburger Bauordnung dar.
Dass die Wünsche und Anregungen nicht unbedingt zu geringeren Baukosten führen, ist dabei jedem Beteiligten bewusst und das wird auch durch die Verwaltung jeweils entsprechend kommentiert. Dennoch sind politische Mehrheiten, die in ihren Entscheidungen auch die Anliegen Bürger berücksichtigen, auf Bezirksebene bislang in der Entscheidungsfindung ausschlaggebend.
Einige der wichtigsten Themen, die jeweils angesprochen werden, sind Stellplätze in Tiefgaragen, Barrierefreiheit, Fahrrad-Stellplätze, E-Ladesäulen, Solarthermie, Dach- oder Fassadenbegrünung und die Anzahl der Sozialwohnungen. Zusammen-genommen verteuern diese ein Bauvorhaben teils enorm. Dennoch hat sich davon noch kein Bauherr abschrecken lassen. Einige Unternehmen leisten sogar freiwillig mehr und können dennoch wirtschaftlich agieren.
Wenn jetzt der Senat sich mit der Wohnungswirtschaft auf die Rechtssicherheit geeinigt hat, bedeutet dies im Endeffekt, dass im Genehmigungsverfahren festgeschriebene Inhalte nicht durch Wünsche aus den Bezirken zu Lasten der Unternehmer verändert werden können. Damit fällt die Beteiligung der Bezirkspolitik und der Bürger zwar nicht flach, verliert aber enorm an Einfluss, da der Senat in jedem einzelnen Fall über die Köpfe von Bezirkspolitikern und Bürgern hinweg entscheiden und das Vorhaben in der Originalfassung durchwinken kann.
Damit werden die Ausschüsse der Bezirksverwaltungen faktisch entmachtet und die Bürgerbeteiligung ad absurdum geführt. Inwiefern das Vorgehen des Senats hierbei von der Hamburger Bauordnung gedeckt ist, bleibt noch zu klären.